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BAMF: Meistens eigenes Fehlverhalten Grund für Schutztitel-Entzug

Archivmeldung vom 04.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: BAMF | Wilhelm | roul
Bild: BAMF | Wilhelm | roul

Wenn Flüchtlinge ihren Schutztitel verlieren, liegt das überwiegend nicht am Wegfall der Schutzgründe in ihren Herkunftsstaaten, sondern an eigenem Fehlverhalten. Im vergangenen Jahr hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rund 170.000 anerkannte Asylbewerber geprüft, in 5.610 Fällen (3 Prozent) wurde der Schutztitel entzogen, berichtet die "Welt".

Demnach habe der "überwiegende Teil der Aufhebung von Schutzentscheidungen" Personen betroffen, "bei denen individuelle Umstände die Aufrechterhaltung des asylrechtlichen Schutzes nicht mehr rechtfertigen". Bei der Mehrheit dieser 5.610 ehemaligen Flüchtlinge, deren Titel entzogen wurde, habe das Amt "entsprechende Hinweise, insbesondere von den Ausländer- und Sicherheitsbehörden" erhalten.

Als Gründe für die Aberkennung nennt das BAMF "Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit, Fortzug ins Herkunftsland, Begehung von Straftaten oder auch sicherheitsrelevante Erkenntnisse anderer Behörden". Die wichtigsten Herkunftsstaaten unter den 5.610 Migranten, denen der Schutztitel entzogen wurde, waren laut BAMF Syrien, Irak und Afghanistan. Aus diesen Ländern bekamen besonders viele Asylbewerber in den vergangenen Jahren einen Schutztitel. Wie das BAMF auf "Welt"-Anfrage bestätigte, wird im Falle syrischer Flüchtlinge, denen wegen Heimaturlauben oder anderen Vergehen der Schutztitel aberkannt wurde, routinemäßig ein Abschiebeverbot erteilt. Mit diesem Schutzstatus behalten sie ihr Aufenthaltsrecht und sind nicht ausreisepflichtig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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