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Rentenversicherung: Justiz soll Renten-Doppelbesteuerung klären

Archivmeldung vom 23.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anwalt
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Bild: stv-usf.ch

In der neuerlichen Diskussion um eine mögliche Doppelbesteuerung von Altersbezügen setzt die Deutsche Rentenversicherung auf eine juristische Klärung.

Aus Sicht der Behörde sollte "die Thematik der Doppelbesteuerung aufmerksam weiter verfolgt und - falls die Gerichte hier Handlungsbedarf sehen - gegebenenfalls gegengesteuert werden", teilte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund den Zeitungen der Funke-Mediengruppe mit.

Die Frage, ob es bei der Rente zu einer Doppelbesteuerung komme, werde seit Jahren "kontrovers diskutiert". Es bleibe nun abzuwarten, zu welcher Entscheidung der Bundesfinanzhof in dem aktuell anhängigen Verfahren komme. Das Gericht hatte kürzlich angekündigt, noch in diesem Jahr über die heftig umstrittene Rentenbesteuerung entscheiden zu wollen. Eine entsprechende Klage läuft derzeit vor dem Bundesfinanzhof. Seit dem Jahr 2005 werden Renten besteuert. Zu welchem Anteil, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Ruheständlern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der Bezüge steuerpflichtig. Dieser Anteil steigt über die Jahre, ab 2040 muss die komplette Rente versteuert werden. Gleichzeitig soll die Steuer auf die Versicherungsbeiträge schrittweise sinken und bis 2025 bei null liegen. Kritiker glauben allerdings, dass ein gewisser Teil der Rentner in einer Übergangsphase sowohl bei den Beiträgen als auch bei den Bezügen belastet wird und es somit zu einer unre chtmäßigen Doppelbesteuerung kommt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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