Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik DGB-Chef Hoffmann knüpft Homeoffice-Pflicht an Impfquote

DGB-Chef Hoffmann knüpft Homeoffice-Pflicht an Impfquote

Archivmeldung vom 01.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Reiner Hoffmann (2018)
Reiner Hoffmann (2018)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, lehnt ein baldiges Auslaufen der Homeoffice-Pflicht trotz sinkender Corona-Inzidenzen ab. "Auch wenn die Infektionszahlen endlich zurückgehen - es wäre unverantwortlich, jetzt alle wirkungsvollen Mechanismen des Infektionsschutzes über Bord zu werfen", sagte Hoffmann dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Gerade die Unternehmen stehen im besonderen Maße in der Pflicht, für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sorgen. Neben klaren Hygienekonzepten beinhaltet dieser zweifelsohne auch die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten", so Hoffmann weiter. "Solange nicht ein Großteil der Beschäftigten vollständig geimpft ist, dürfen sich die Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung ziehen", fügte er hinzu.

Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass mobile Arbeit in einem weit größeren Umfang möglich sei, als bisher angenommen, aber auch die Schattenseiten offengelegt, sagte der DGB-Chef. Deswegen fordere der DGB einen gesetzlichen Regelungsrahmen für mobiles Arbeiten. "Wir brauchen klare Spielregeln für eine moderne, digitale Arbeitswelt", sagte Hoffmann. Stärkere Mitbestimmungsrechte spielten eine zentrale Rolle, so der Gewerkschaftschef. "Überall dort, wo Mitbestimmung und Tarifbindung funktionieren, sind bereits vor der Coronakrise aber auch in den letzten Monaten viele gute, fü r das jeweilige Unternehmen oder Branche passgenaue Vereinbarungen zur Regelung mobilen Arbeitens abgeschlossen worden - sowohl in Betriebsvereinbarungen als auch in Tarifverträgen." Hoffmann fügte hinzu: "Leider hat die Union eine weitreichende Modernisierung der Mitbestimmung gerade verhindert. So wird mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz nicht - wie vom DGB gefordert - ein eigenständiges Mitbestimmungsrecht bei der Einführung mobiler Arbeit geschaffen, sondern lediglich die Ausgestaltung mobiler Arbeit vollumfänglich der Mitbestimmung unterworfen. Das reicht nicht aus."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte ankert in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige