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Frei Winkelmeier-Becker: Bedeutung der Anwaltschaft für rechtsstaatliche Verfahren würdigen

Archivmeldung vom 16.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thorsten Frei (2017)
Thorsten Frei (2017)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zum Deutschen Anwaltstag in Leipzig (15.-17.5.2019), der unter dem Motto "Rechtsstaat leben" steht, erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei, und die rechtspolitische Sprecherin, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Frei: "Gerade im Vergleich mit dem System der Anwälte in der DDR, die in den Unrechtsstaat eingebunden waren, zeigt sich das hohe Gut der unabhängigen Anwaltschaft in Deutschland. Die heute rund 164.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland sind ein unverzichtbarer Baustein im Gebäude einer fairen, rechtsstaatlichen Justiz. Hierzu leisten auch die Interessenvertretungen einen wichtigen Beitrag. Auch wenn die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Deutsche Anwaltverein in einzelnen Sachfragen nicht immer einer Meinung sind, eint sie das gemeinsame Bestreben, in der Rechtspolitik zu guten und ausgewogenen Lösungen zu gelangen."

Winkelmeier-Becker: "Die Rechtsanwälte als unabhängiges Organ der Rechtspflege sind für den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger von hoher Bedeutung. Die Tätigkeit der Anwältinnen und Anwälte muss auskömmlich sein. Eine Anpassung der Gebühren muss kommen. Dabei müssen auch kleine Kanzleien mit breitem Beratungsspektrum profitieren, um den Zugang zum Recht in der Fläche zu gewährleisten. Wir erwarten die Vorlage eines Gesetzentwurfs des Justizministeriums zur Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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