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Volksabstimmung ja oder nein? Juristen und Koalition gespalten!

Archivmeldung vom 10.05.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke
Volksabstimmung
Volksabstimmung

Während Verfassungsjurist Weber eine Ratifizierung der EU-Verfassung ohne Volksabstimmung als rechtswidrig bezeichnet, betont VfGH-Präsident Korinek, dass EU-Recht Vorrang gegenüber nationalem Recht habe. Ein Bericht von diepresse.com

Aus dem Inhalt:

Kurz vor der Ratifizierung der EU-Verfassung im Nationalrat ist der Streit über die Frage entflammt, ob der Text, der die künftige Gestalt der EU regelt, den Österreichern zur Abstimmung vorgelegt werden muss. Der Innsbrucker Verfassungsjurist Karl Weber nahm im "Presse"-Gespräch Bundespräsident Fischer in die Pflicht: "Das Ratifizierungsgesetz darf er nicht gegenzeichnen, weil die EU-Verfassung nicht auf verfassungskonforme Weise, also per Volksabstimmung, ins österreichische Recht übertragen wird.

Dem widerspricht Stefan Griller von der WU Wien. Der Europarechtler hält eine Volksabstimmung rechtlich für nicht nötig. Die im EU-Vertrag verankerte Vorrangwirkung des EU-Rechts mache nur explizit, was schon ständige Judikatur des Europäischen Gerichtshofs sei. Es handle sich um keine Gesamtänderung der Bundesverfassung.

Quelle: http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=p&ressort=eu&id=481428

Kommentar:

Ja, auch unsere Österreichischen Nachbarn haben so ihre Schwierigkeiten mit ihren Volksvertretern, die da rege über ein für und wieder zum EU Beitritt diskutieren. Auch hier sei nochmals deutlich gemacht das eine solche Zänkerei nicht notwendig ist, den nur das Volk hat zu entscheiden! Schade das es das nicht weis!

M. Dahlke

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