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DDR-Opferrenten und Zuwendungen werden erstmals erhöht

Archivmeldung vom 13.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Heiko Maas Bild: SPD-Saar
Heiko Maas Bild: SPD-Saar

Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR erhalten ab 1. Januar 2015 um insgesamt 28,39 Millionen Euro verbesserte Leistungen. Die Länder beteiligen sich daran mit insgesamt 9,98 Millionen Euro, den Rest trägt der Bund.

Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" ist von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der entsprechende Referentenentwurf für das fünfte Leistungsverbesserungsgesetz jetzt fertig gestellt und befindet sich in der Kabinettsabstimmung.

Die Opferrente gibt es seit September 2007. Leistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz seit Dezember 2003. Die gesetzlichen Leistungen sind seitdem nicht erhöht worden. Bezieher der sogenannten Opferrente erhalten in Zukunft monatlich Zuwendungen von bis zu 300 Euro statt wie bisher maximal 250 Euro. Für beruflich Verfolgte erhöht sich die monatliche Ausgleichszahlung um 30 auf dann 214 Euro monatlich. Für Verfolgte, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung beziehen steigt der Leistungsbetrag von derzeit 123 auf 153 Euro.

Eindeutig geklärt wird auch die Stellung der Lebenspartner der Betroffenen. Diese sind bislang bei den Vorschriften zur Antragstellung im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz nicht ausdrücklich genannt. "Dies ist jedoch aus Gründen der Gleichbehandlung klarstellend geboten", heißt es in dem der Zeitung vorliegenden Referentenentwurf.

Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)

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