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Parlamentsexperten: EEG-Novelle verstößt möglicherweise gegen Grundgesetz

Archivmeldung vom 12.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Oliver Krischer
Oliver Krischer

Foto: Oliver Krischer
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die umstrittene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Davor warnt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der im Auftrag der Grünen die Neuregelung der Ökostrom-Förderung untersucht hat, berichtet der "Spiegel" in seiner am heutigen Montag erscheinenden Ausgabe.

Demnach könnte der Paragraf zum sogenannten Eigenstromprivileg gegen den in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Private Betreiber einer Ökostromanlage sind künftig nicht mehr in gleichem Umfang von der Ökostromzulage befreit wie Unternehmen, die ihren Strom selbst produzieren.

Die Parlamentsexperten halten die Begründung dieser Ungleichbehandlung für "lückenhaft" und fordern Nachbesserungen vom Bundeswirtschaftsministerium. Grünen-Energieexperte Oliver Krischer warnt: "Die Große Koalition muss noch gewaltig nacharbeiten, wenn sie damit nicht vor Gericht auf die Nase fallen will."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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