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BASF fürchtet neue Grunderwerbsteuerlasten in Millionenhöhe

Archivmeldung vom 31.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
BASF Hochhaus in Ludwigshafen (Symbolbild)
BASF Hochhaus in Ludwigshafen (Symbolbild)

Foto: Gewetz
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Aktiengesellschaften mit großen Streubesitz müssen nach einem Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) künftig vermehrt Grunderwerbsteuer zahlen - nicht weil sie Grundstücke kaufen, sondern weil ihre Anteilsscheine an der Börse umgeschlagen werden. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Mittwochsausgabe.

Wie die FAZ schreibt, ist dies eine Konsequenz der schärferen Regeln gegen sogenannte "share deals". Darunter versteht man Immobiliengeschäfte, die mit Hilfe von juristischen Personen abgewickelt werden, um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden: Es wird nicht das Grundstück direkt verkauft, sondern eine Gesellschaft, der die Immobilien gehört. Erfasst werden sollen künftig auch Gesellschafterwechsel an Personengesellschaften von mindestens 90 Prozent innerhalb von zehn Jahren.

Um Missbrauch zu verhindern, solle dies auch für Anteilseignerwechsel an Kapitalgesellschaften gelten, schreibt die Zeitung weiter. "Nach dem Gesetzesentwurf würde der reine Börsenhandel mit BASF-Aktien zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuer in voraussichtlich dreistelliger Millionenhöhe führen", sagte BASF-Steuerabteilungsleiter Wolfgang Haas der FAZ. Das sei der Fall, wenn innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 Prozent der BASF-Aktien den unmittelbaren oder mittelbaren Besitzer wechselten. "Bei einem Umschlag von rund drei Millionen Aktien pro Handelstag müsste BASF annähernd jährlich Grunderwerbsteuer zahlen", hob Haas hervor. Das Bundeskabinett will den Gesetzentwurf am Mittwoch beschließen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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