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Bundesinnenministerium: Verfassungsschutz soll WhatsApp und Telegram überwachen können

Archivmeldung vom 26.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
WhatsApp Bild: CC0 / Pixabay
WhatsApp Bild: CC0 / Pixabay

Der Bundesverfassungsschutz soll nach dem Willen von Innenminister Horst Seehofer die Befugnis zur Online-Durchsuchung und zur Überwachung verschlüsselter Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram erhalten. Beides solle nur beim Verdacht auf die Planung schwerer Straftaten möglich sein, erklärte das Bundesinnenministerium am Dienstag. Dies meldet die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik".

Weiter heißt es auf der Webseite: "Zudem müsse die unabhängige G10-Kommission beim Bundestag zustimmen, die über die Zulässigkeit von Eingriffen der Nachrichtendienste in das Fernmeldegeheimnis entscheidet. Dies teilte die Agentur Reuters mit. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes sei derzeit in der Abstimmung mit den anderen Ministerien.

Messenger-Dienste wie Telegram übertragen Daten verschlüsselt, so dass die Überwachung über eine Spionage-Software direkt am Smartphone oder dem Computer ansetzen muss. Die Sicherheitsbehörden bezeichnen diese Methode als Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung).

Als noch tiefgreifenderer Eingriff gilt die Online-Durchsuchung, mit der der komplette Computer oder das Smartphone ausgelesen werden können. Das Bundeskriminalamt besitzt bereits beide Befugnisse. Das Bundesinnenministerium begründet die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes damit, dass sowohlals auchMessenger-Dienste bei der Planung von Straftaten nutzen.

Zudem sollen in dem Gesetzentwurf eine Reihe von Maßnahmen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 jeweils zeitlich befristet genehmigt wurden, entfristet werden. Dazu zählt, dass der Verfassungsschutz Auskünfte von Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsunternehmen einholen darf. Außerdem soll der Nachrichtendienst künftig auch die Daten von Kindern speichern dürfen. Bisher galt dafür ein Mindestalter von 14 Jahren.

Hintergrund ist, dass in Syrien und dem Irak noch mehrere hundert Kinder und Jugendliche aus Deutschland vermutet werden, die entweder mit ihren radikalisierten Eltern ausgereist waren oder im Kampfgebiet geboren wurden. Auch aus Deutschland sind Fälle radikalisierter Kinder bekannt: So versuchte 2016 ein Zwölfjähriger, in Ludwigshafen einen Anschlag zu verüben.

Zuvor war berichtet worden, dass das soziale Netzwerk Facebook die nächste Datenpanne eingeräumt hatte. Es geht um Hunderte Millionen unverschlüsselte Passwörter. Hinweise auf Missbrauch will der Konzern nicht gefunden haben. Wie die Deutsche-Presse-Agentur berichtete, hatte Facebook Passwörter von Hunderten Millionen Facebook-Nutzern für seine Mitarbeiter im Klartext gespeichert.

„Wir gehen davon aus, dass wir Hunderte Millionen Nutzer von Facebook Lite, Dutzende Millionen weitere Facebook-Nutzer sowie Zehntausende Instagram-Nutzer benachrichtigen werden”, erklärte das Unternehmen am 21. März. Gleichzeitig betonte der Konzern, man habe keine Hinweise darauf, dass jemand intern missbräuchlich darauf zugegriffen habe."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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