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Finanzexperte warnt vor "Scholz-Buckel" bei Steuerberechnung

Archivmeldung vom 19.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Luft besteuern: Steuereintreiber aller Welt staunen...(Symbolbild)
Luft besteuern: Steuereintreiber aller Welt staunen...(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Direktor des Instituts für öffentliche Finanzen der Universität Hannover, Stefan Homburg, sieht einen Teilabbau des Solidaritätszuschlags, den Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verfolgt, kritisch. Würden die Pläne umgesetzt, werde es einen sogenannten "Scholz-Buckel" geben, der sich im oberen Mittelfeld der Steuerkurve herausbilde.

"Dadurch wird eine Art neue Reichensteuer für mittlere Einkommen eingeführt", sagte der Finanzwissenschaftler der "Welt am Sonntag". Bei einem zu versteuernden Einkommen zwischen 65.000 und 100.000 Euro klettere die Grenzbelastung, also der Steuersatz, der für den nächsten verdienten Euro fällig wird, von derzeit 44 Prozent auf künftig 47 Prozent. Übersteigt das Jahreseinkommen die 100.000-Euro-Marke, sinkt die Grenzbelastung aber wieder auf rund 44 Prozent (42 Prozent Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuerschuld).

Der Grund für den neuen "Buckel" liegt in der Vorgabe, den Soli zwar für die unteren 90 Prozent der heutigen Zahler abzuschaffen, die Topverdiener jedoch nicht zu entlasten. Dieses Ziel erreicht Scholz mit einer Freigrenze, die für einen kinderlosen Single bei einem Jahreslohn von rund 73.000 Euro liegt. Wer weniger verdient, zahlt keinen Soli mehr. Bei einem Überschreiten der Schwelle wird die Abgabe dagegen weiter erhoben - und zwar auf die gesamte Einkommensteuerschuld. Um zu verhindern, dass an dieser Kante ein höheres Bruttoeinkommen zu einem geringeren Netto führt, zieht Scholz eine "Milderungszone" ein, in der ein geringerer Soli-Satz gilt. Dieser steigt sukzessive mit dem Einkommen. Wer oberhalb von 109.000 Euro liegt, zahlt laut der Pläne wie bisher 5,5 Prozent.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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