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Mindestlohn: Zollgewerkschaft fordert schnelles Ende der "Bürokratie-Monster"-Debatte

Archivmeldung vom 30.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Mit klaren Worten in Richtung von Teilen der Bundesregierung, die das Mindestlohngesetz entschärfen wollen, hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes ein schnelles Ende der Debatte über das angebliche "Bürokratie-Monster" Mindestlohn gefordert. Ausgehend vom Wirtschaftsflügel der Union hatte zunächst Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Korrekturen an dem Gesetz in Aussicht gestellt. Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte nachträgliche Änderungen nicht ausgeschlossen. Jetzt hat CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt offen eine Aussetzung der Mindestlohnkontrolle durch den Zoll gefordert, die noch gar nicht begonnen hat. Der Chef der Zollgewerkschaft beklagt, dass von Arbeitnehmerrechten offenbar gar keine Rede mehr sei.

Nicht nur die Unternehmen bräuchten Rechtssicherheit, sondern auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die auf der Grundlage des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen einen guten Job machten, der von der Politik nicht mit Füßen getreten werden dürfe. Nichts anderes geschehe aber, wenn mit Begriffen wie "Bürokratie-Monster, -Wahnsinn und -Last" die Arbeit des Zolls geradezu dämonisiert werde, betont Dewes.

"Der Zoll fällt niemandem zur Last, wenn er im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Einhaltung des gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns überprüft", stellt Dewes klar. Er erwarte, dass sich die politisch Verantwortlichen schützend vor die Beschäftigten stellen, die die vom Bundestag beschlossenen Gesetze ausführen. Deren Arbeit mit negativen Attributen zu belegen und sie in der öffentlichen Wahrnehmung gewissermaßen als "Störenfriede" der Wirtschaft abzustempeln, sei nicht hinnehmbar.

Im Übrigen müsse man sich fragen, wer Rechtsunsicherheit schaffe, wenn beispielsweise Frau Hasselfeldt gegenüber der "Welt" am 29. Januar 2015 offen davon spreche, dass die Kontrollen des Mindestlohns durch den Zoll ausgesetzt würden, bis Änderungen vorgenommen worden seien. "Soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihre Arbeit vorübergehend einstellen, bis die Politik ihre Hausaufgaben gemacht hat?", fragt Dewes. Es sei ein "Armutszeugnis", wenn die Politik daran erinnert werden müsse, dass das Parlament dem Mindestlohngesetz bewusst und mit übergroßer Mehrheit zugestimmt habe, um wenige Tage später unter dem Druck der Wirtschaftslobby wieder einzuknicken.

Quelle: BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (ots)

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