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Mayer: Online-Durchsuchung zügig ermöglichen

Archivmeldung vom 13.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich eines Fachgesprächs mit Experten des Bayerischen Landeskriminalamts über Fragen der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Der Computer ist heute selbstverständliches Hilfsmittel von Terroristen sowie von Banden im Bereich der Organisierten Kriminalität. Die verdeckte Online-Durchsuchung von Computern muss daher zügig als Standardmaßnahme ähnlich wie heute schon die Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung und Verhütung erheblicher Straftaten ermöglicht werden.

Wie in einem Gespräch mit Experten des Bayerischen Landeskriminalamts bestätigt wurde, sind konkrete Fälle bekannt, in denen der Online-Zugriff auf eine Computerfestplatte Erkenntnisse über geplante terroristische Anschläge voraussichtlich hätte erbringen können. So hatte einer der so genannten Kofferbomber des vergangenen Sommers eine Anleitung für die Herstellung eines Sprengsatzes auf seinem PC gespeichert.

Die Online-Durchsuchung kann den Ermittlern gegenüber der Telekommunikationsüberwachung erhebliche zusätzliche Informationen liefern, weil sie nicht auf das Zeitfenster des Kommunikationsvorgangs beschränkt ist. Dieser Aspekt wurde von den Experten des Bayerischen Landeskriminalamts anlässlich unserer Unterredung betont.

Die Fachleute bestätigten ferner die hervorragenden Fahndungserfolge unter Nutzung von DNA-Spuren sowie von Fingerabdrücken. Vor diesem Hintergrund wäre eine Vernichtung der Fingerabdruckdaten, die künftig in den biometrischen Reisepässen enthalten sein werden, äußerst fragwürdig. Aus Gründen der Effizienzsteigerung befürworten wir einen Online-Zugriff der Polizei auf die Passfotos bei den Meldebehörden. Diese Möglichkeit sollte bei der anstehenden Novellierung des Passgesetzes aufgenommen werden.

Wir unterstützen nachdrücklich die Vorschläge des Bundesinnenministers zur Verbesserung der Sicherheitsgesetze. Es bleibt zu hoffen, dass sich unser Koalitionspartner nicht voreilig dagegen sperrt und im Interesse des Schutzes vor Kriminalität und terroristischen Gefahren zu pragmatischen Lösungen bereit ist.

Quelle: Pressemitteilung CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag

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