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Beschwerdeflut gegen Bundesnotbremse

Archivmeldung vom 30.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Flut der Beschwerden gegen die Bundesnotbremse reißt nicht ab. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bis Donnerstagnachmittag 202 Verfahren eingereicht worden, sagte ein Sprecher den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Damit hat sich die Zahl seit Dienstag fast verdoppelt.

Die Verfassungsbeschwerden und Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richten sich überwiegend gegen die Ausgangsbeschränkungen wie auch die Kontaktbeschränkungen, teilweise aber auch gegen sämtliche Regelungen des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes.

Josef Franz Lindner, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg, sieht gute Erfolgschancen für die Beschwerden. "Maßnahmen wie die Ausgangssperre, die auf einer fragwürdigen Inzidenzzahl basiert und keine Ausnahmeregelung für geimpfte oder genesene Personen beinhaltet, sind klar unverhältnismäßig und eine eklatante Verletzung der Grundrechte", sagte Lindner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Ich glaube nicht, dass das Gericht das so einfach durchwinkt." Lindner geht von einer zeitnahen Entscheidung aus: "Ich rechne damit, dass das Bundesverfassungsgericht bereits in den kommenden zwei, drei Wochen darüber entscheidet, ob Teile der Bundesnotbremse vorlä ufig ausgesetzt werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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