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Piratenpartei klagt gegen 3-Prozent-Hürde bei Europawahl

Archivmeldung vom 08.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bernd Schlömer (2012) auf einem Bundesparteitag der Piratenpartei
Bernd Schlömer (2012) auf einem Bundesparteitag der Piratenpartei

Foto: Nocke-de
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Piratenpartei Deutschland hat am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl eingereicht. Der Antrag erfolgte gleichzeitig mit der Ausfertigung des Änderungsgesetzes zum Europawahlgesetz durch den Bundespräsidenten Joachim Gauck.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte bereits 2011 die damalige Fünf-Prozent-Hürde für das Europaparlament gekippt. Auch die neue Regelung verstößt nach Ansicht der Piratenpartei gegen die "Chancengleichheit" der Parteien und gegen die "Wahlrechtsgleichheit". "Diese Sperrklausel ist undemokratisch und verhindert eine lebendige europäische Demokratie", sagte Piraten-Chef Bernd Schlömer.

Die Piraten wollen eine Eilentscheidung noch vor der Europawahl im Mai 2014 erreichen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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