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Wer bezahlt eigentlich unsere Politiker/innen?

Archivmeldung vom 15.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Die im Sommer beschlossene Veröffentlichungspflicht ist akut gefährdet. www.campact.de, berichtet

Anfang diesen Jahres war die Frage noch in aller Munde: "Wo verdienen Bundestagsabgeordnete eigentlich sonst noch Geld?". Nach öffentlich gewordenen Skandalen um die Nebeneinkünfte von Abgeordneten mussten Laurenz Meyer, Hermann-Josef Arentz und andere zurücktreten. Campact forderte als Konsequenz mehr Transparenz über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Denn Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, welche Abgeordneten wirklich unsere Belange und welche möglicherweise die Interessen einzelner Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden vertreten. Nur dann können wir den Einfluss von Wirtschaftsinteressen auf die Politik zurückdrängen.

Tausende E-Mails von Campact-Aktiven forderten von der Politik schnell zu handeln. Nach langer Verzörgerung (Logbuch) wurde dann in allerletzter Sekunde vor Sommerpause und Neuwahl vom Bundestag und Bundesrat folgende Neuregelung getroffen:

  1. Die Aufhebung der künstlichen Trennung zwischen Berufstätigkeit und Nebeneinkünften. Alle Tätigkeiten jenseits des Mandats sollen anzeigepflichtig werden. Das Mandat soll den Mittelpunkt der Tätigkeiten eines Abgeordneten bilden.
  2. Alle Einkünfte über einer Grenze von 1.000 Euro im Monat bzw. 10.000 Euro im Jahr müssen dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Auch die Veröffentlichungspflicht im Handbuch des Bundestages und im Internet wird erweitert. Die Einkünfte aus den Tätigkeiten sollen in Zukunft pauschaliert in drei Gruppen (bis 3.500 Euro / bis 7.000 Euro / mehr als 7.000 Euro) veröffentlicht werden.
  3. Die Verschärfung der Sanktionen gegen Verstöße der Verhaltensregeln. Hier drohen bei Fehlverhalten Strafen bis zur Hälfte der Abgeordnetendiäten.

Diese Veränderungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Den Bürgerinnen und Bürgern wird durch die pauschalierte Veröffentlichung der Nebeneinkünfte ein Instrument zur eigenständigen Bewertung der Vertrauenswürdigkeit und Unabhängigkeit der Abgeordneten in die Hand gegeben.

Doch gerade die für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Veröffentlichungspflicht ist schon vor ihrem Inkrafttreten akut gefährdet. Denn jeder neu gewählte Bundestag gibt sich zu Beginn der Legislaturperiode eine neue Geschäftsordnung, die die Veröffentlichungspflicht regelt. Die Union kündigte schon im Juni an, dass Sie im Falle eines Wahlsieges Teile der beschlossenen Geschäftsordnung erneut verändern will. "Da würden wir nach der Bundestagswahl noch einmal rangehen", so Norbert Röttgen, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion.

Das Vorhaben der Union würde bedeuten, dass in einem immer noch spärlich beleuchteten Raum erneut das Licht ausgeschaltet wird. Änderungen an den jetzt gültigen neuen Regeln dürfen nicht zu weniger, sondern müssen zu mehr Transparenz führen (Vorschläge von Transparency Deutschland).

Pressemeldung: http://www.campact.de/campact/home

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