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Rot-Rot-Grün in Berlin erkennt deutlich mehr Härtefälle von ausreisepflichtigen Ausländern an

Archivmeldung vom 16.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rotes Rathaus in Berlin. Bild ExtremNews
Rotes Rathaus in Berlin. Bild ExtremNews

Unter dem rot-rot-grünen Senat in Berlin ist die Anerkennungsquote von Härtefallersuchen deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine bislang nicht veröffentlichte Schriftliche Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Anne Helm und Katina Schubert hervor, über die die in Berlin erscheinende Tageszeitung »neues deutschland« vorab berichtet. Demnach wurden 2016 von 130 Ersuchen ausreisepflichtiger Menschen 76 anerkannt (58 Prozent), im vergangenen Jahr wurden von 262 Anträgen sogar 182 bewilligt (69 Prozent).

Der Trend, bei Härtefällen Gnade walten zu lassen, setzte sich bisher auch im laufenden Jahr fort: Von den bis Ende Juni gestellten 87 Anträgen an die Kommission griff der zuständige Innensenator Andreas Geisel (SPD) 65 auf, also fast 75 Prozent der Begehren. Unter dem Vorgängersenat sah dies noch ganz anders aus, Ex-Innensenator Frank Henkel (CDU) griff deutlich weniger der gestellten Anträge von Menschen auf, die keinen Aufenthaltstitel hatten. 2015 beispielsweise lag Henkels Quote bei etwa 50 Prozent.

»Dass die Anerkennungsquote steigt, ist eine gute Nachricht«, sagte Katina Schubert dem »nd«. Die Landesvorsitzende der LINKEN ist im Abgeordnetenhaus unter anderem Sprecherin der Linksfraktion für Flüchtlingspolitik. Obwohl aus ihrer Sicht Innensenator Geisel »zugänglicher« als sein Vorgänger sei, sieht Schubert bei der Härtefallkommission weiter »politischen Handlungsbedarf«. Denn aus der Senatsantwort auf die Schriftliche Anfrage wird ebenfalls deutlich, dass in den vergangenen Jahren insbesondere Gesuche aus Albanien, Kosovo, Bosnien und Serbien abgelehnt wurden. Diese Staaten gelten als sogenannte Sichere Herkunftsländer, in die abgeschoben werden kann. »Die Zahlen zeigen, dass das Konstrukt Sicherer Herkunftsstaat nichts mit der Realität der Leute zu tun hat«, kritisierte Schubert. Vielfach seien die Betroffenen von Härtefällen Roma. »Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Antiziganismus muss bei den Entscheidungen zu den Härtefällen einbezogen werden«, fordert die Linksparteipolitikerin.

Bei dem von Rot-Rot-Grün organisierten Runden Tisch zu Roma und Sinti habe man sich darüber hinaus darauf verständigt, dass man künftig in der Härtefallkommission vertreten sein will. Bislang besteht die Kommission aus Vertretern der Kirchen, von Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsorganisationen. Schubert hält die Forderung der Roma-Vertreter für »berechtigt«. Die Innenbehörde sieht dagegen keinen Änderungsbedarf bei der Härtefallkommission. »In ihrer aktuellen Zusammensetzung ist sie in der Lage, mit ihren Anträgen und bei ihren Entscheidungen die religiöse, kulturelle und weltanschauliche Vielfalt in der Gesellschaft sachgerecht abzubilden«, heißt es in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage.

Quelle: neues deutschland (ots)

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