Hubig knüpft Einsatz von Palantir-Software an Bedingungen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) knüpft den bundesweiten Einsatz einer Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir an Bedingungen. Die SPD-Politikerin spricht von "erheblichen Vorbehalten" in der Öffentlichkeit.
Manche befürchteten, dass sensible Daten von Bürgern an ausländische
Stellen weitergegeben werden können, sagte Hubig dem "Handelsblatt".
Andere wiesen darauf hin, dass sich Deutschland nicht in eine
"gefährliche Abhängigkeit" von einem Anbieter begeben dürfe. "Wenn es
nicht gelingt, Vorbehalte dieser Art restlos auszuräumen, dann wäre es
kaum zu verantworten, diese Software einzusetzen", so die Ministerin.
Zugleich
zeigte sich Hubig dafür offen, die Strafverfolgungs- und
Sicherheitsbehörden mit "zeitgemäßen Instrumenten" auszurüsten, um
Gefahren abzuwehren und Straftaten effektiv zu verfolgen. "Das stärkt
das Vertrauen in unseren Rechtsstaat", sagte sie. Bei Tools zur
automatisierten Datenanalyse sei aber "besondere Umsicht" geboten. Sie
seien besonders grundrechtssensibel. "Ihr Einsatz darf nur auf
gesetzlicher Grundlage erfolgen, und eine gesetzliche Grundlage muss mit
verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang stehen."
Bislang
fehle im Bundesrecht eine solche Regelung, sagte Hubig weiter. Mit der
Union sei jedoch vereinbart, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu
schaffen. Ihr sei dabei "wichtig, dass wir dabei die Vorgaben
einhalten, wie sie das Bundesverfassungsgericht insbesondere in seinen
Entscheidungen zu Landesregelungen in Hessen und Hamburg formuliert
hat". Laut Hubig komme demnach eine automatisierte Datenanalyse durch
Behörden nur in Betracht, wenn es um die "Aufklärung gewichtiger
Straftaten" gehe oder um die "Abwehr erheblicher Gefahren". Auch müsse
die "Ermächtigungsgrundlage hinreichend bestimmt" sein.
Quelle: dts Nachrichtenagentur