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Zehn ausländische Gefährder seit Anfang 2017 abgeschoben

Archivmeldung vom 12.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abschiebung am Flughafen (Symbolbild)
Abschiebung am Flughafen (Symbolbild)

Bild: Tim Wagner, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Innenbehörden der Länder haben seit Anfang 2017 insgesamt zehn ausländische Gefährder abgeschoben. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagsausgaben). Nach Angaben von Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) gab es jeweils zwei Rückführungen aus Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen.

Jeweils eine Abschiebung nahmen Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen und Schleswig-Holstein vor. Die Rückführungen basieren auf Grundlage von Paragraph 58a des Ausländergesetzes. Abschiebungen von Gefährdern liegen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Neun Länder, darunter Bayern, machten seit Anfang 2017 keinen Gebrauch von der gesetzlichen Regelung. In Nordrhein-Westfalen handelte es sich um einen türkischen Staatsbürger, der sich der Terrormiliz "Islamischer Staat" angeschlossen hatte. Das Land Niedersachsen wies zwei Gefährder nach Algerien und Nigeria aus. Zwei in Mecklenburg-Vorpommern wohnhafte bosnische Islamisten und Terrorverdächtige wurden nach Bosnien und Herzegowina abgeschoben.

"Wenn der neue Bundesinnenminister Horst Seehofer die Zahl der Abschiebungen erhöhen möchte, dürfen auch die Abschiebungen islamistischer Gefährder nicht aus dem Blick geraten. Dafür sind allerdings in erster Linie die Länder zuständig", sagte FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle dem RND. "Die immer noch geringe Anzahl von bisher insgesamt zehn Rückführungen in den Jahren 2017 und 2018 zeigt, dass das Vollzugsproblem weiter besteht. Bezeichnend ist, dass ausgerechnet das CSU-regierte Bayern bisher gar keine solchen Gefährderabschiebung durchgeführt hat", erklärte der Bundestagsabgeordnete. Kuhle forderte die Länder auf, Paragraph 58a noch konsequenter anzuwenden. "Falls nötig, müssen die Behörden dazu personell und finanziell besser ausgestattet werden. Das bringt mehr als Rufe nach einer härteren Rechtslage", sagte Kuhle.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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