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Braun will gegen mögliche Aussetzung der Schuldenbremse 2024 klagen

Archivmeldung vom 02.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Helge Braun (2019), Archivbild
Helge Braun (2019), Archivbild

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Helge Braun (CDU), Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Bundestages, hat eine erneute Klage der Unionsfraktion im Bundestag für den Fall einer Aussetzung der Schuldenbremse 2024 in Aussicht gestellt.

"Wenn die Ampel eine neue Notlage konstruiert, werden wir das prüfen und ziemlich sicher auch klagen", sagte der CDU-Abgeordnete der "Welt am Sonntag". Stand jetzt gebe es keinen Grund und auch verfassungsrechtlich keine Möglichkeit, für 2024 einen Haushalt vorzulegen, der sich nicht innerhalb der klassischen Schuldenregeln bewege. Eine grundlegende Änderung der Rechtslage zur Staatsverschuldung lehnt Braun ab. "Ich bin strikt gegen eine Reform der Schuldenbremse", sagte er. 

In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem November sehe er keinen Anlass, eine Grundsatzdebatte über die Schuldenbremsen von Bund und Ländern zu führen, auch wenn er die Sorgen vieler Ministerpräsidenten verstehe. Die Steuereinnahmen seien hervorragend. Auch eine Ausnahme für Investitionen sei nicht notwendig, sie lade zu weiterem Missbrauch ein. "Die Idee der Investitionsausnahme würde neuen Tricks Tür und Tor öffnen", sagte Braun. Schon bei der Frage, was überhaupt Investitionen seien, gebe es gewaltige Abgrenzungsprobleme. "Manche in der Politik werden argumentieren, dass auch jede Sozialausgabe eine Investition in eine gute Zukunft ist", sagte Brau n. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses geht zudem davon aus, dass Teile des Bundeshaushalts 2024 im Bundestag in den nächsten Wochen noch einmal verhandelt werden könnten. 

"Jede Bundestagsfraktion hat noch einmal die Gelegenheit, Anträge zu stellen. Das kann auch bereits beschlossene Einzelpläne von Ministerien betreffen", sagte er. Es habe angesichts eines zweistelligen Milliardenlochs wenig Sinn ergeben, Detailänderungen zu beraten, sagte Braun zur 14-stündigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses Mitte November kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Das hat die Union direkt gesagt, aber die Ampel-Fraktionen sahen das damals noch anders", sagte Braun.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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