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Verfassungsrechtler hält Vergesellschaftung von Großbetrieben nicht mit Grundgesetz vereinbar

Archivmeldung vom 04.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Der Berliner Verfassungsrechtler Helge Sodan hält die Vergesellschaftung von Großbetrieben wie BMW oder Deutsche Wohnen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

"Unzulässigen Sozialisierungsbestrebungen kann durch die in der rechtswissenschaftlichen Literatur vertretene restriktive Auslegung des Artikel 15 begegnet werden: Diese betrifft die Anforderungen an die Anerkennung als sozialisierungsfähige Güter ebenso wie die konsequente Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit", schreibt der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der FU Berlin in einem Gastbeitrag für den "Tagesspiegel".

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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