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Bund und Länder planen Steuerrückerstattungen für Firmen

Archivmeldung vom 17.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Redner, Rede, Politik, Wahlkampf, Versprechen (Symbolbild)
Redner, Rede, Politik, Wahlkampf, Versprechen (Symbolbild)

Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Bund und Länder planen wegen der Coronakrise erhebliche steuerliche Entlastungen für Unternehmen. Die Wirtschaft könne allein durch eine veränderte Verrechnung von Gewinnen aus der Vergangenheit mit aktuellen Verlusten um 15 Milliarden Euro entlastet werden, heißt es in einem "Spiegel"-Bericht.

Aktuell würde die Steuerabteilungsleiter der Finanzministerien von Bund und Ländern darüber beraten, die Möglichkeiten für Unternehmen, ihre aktuellen Verluste mit den Gewinnen aus der Vergangenheit zu verrechnen, großzügig auszuweiten. Denkbar sei, den sogenannten Verlustrücktrag auf die vergangenen fünf Jahre auszuweiten. Bisher gilt er nur für das Vorjahr, heißt es.

Auch die bisherige Deckelung von einer Million Euro könnte angehoben werden. Damit die Unternehmen möglichst schnell in den Genuss der Regelung kommen könnten und nicht erst auf die Steuererklärung im nächsten Jahr warten müssten, sollen sie schon Teile ihres Gewinns aus dem vergangenen Jahr pauschal als Verlust geltend machen dürfen. Laut "Spiegel"-Bericht sei im Gespräch ein Anteil von 20 Prozent. Dadurch könnten die Unternehmen eine Steuerrückerstattung durch die Finanzämter in Anspruch nehmen.

Die Abteilungsleiterrunde denke auch darüber nach, den Termin für die Abführung der Lohnsteuer um einen Monat zu verschieben. Das könnte den Betrieben noch einmal 20 Milliarden Euro Liquidität verschaffen. Im Gespräch sei zudem eine Stundung von Umsatzsteuerzahlungen, wodurch nach Berechnungen noch einmal 25 Milliarden Euro in den Unternehmenskassen blieben. Bei allen Maßnahmen handelt es sich nicht um dauerhafte Entlastungen, heißt es. Die Verluste der Unternehmen schlügen sich ohnehin früher oder später in die Steuereinnahmen nieder, bei den Regelungen für Lohn- und Umsatzsteuer handelt es sich um Stundungen, heißt es im "Spiegel"-Bericht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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