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Patientenschützer kritisieren Sterbehilfe-Pläne des Bundestages

Archivmeldung vom 24.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

Vor ersten Bundestagsberatungen über eine Neuregelung der Sterbehilfe an diesem Freitag haben Patientenschützer die Pläne kritisiert. "Wenn der Bundestag die organisierte Suizidbeihilfe regeln will, muss die Selbstbestimmung der Sterbewilligen gestärkt werden und der Schutz vor Fremdbestimmung gewährleistet sein. Keiner der drei Gesetzentwürfe kann diesen Ansprüchen gerecht werden", sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Die vorgesehenen Pflichtberatungen gingen an der Realität vorbei. "Es ist unmöglich, autonome Entscheidungen mit allgemeingültigen Kategorien zu messen", sagte Brysch.

Überdies seien "die medizinisch-pflegerischen Angebote aktuell nicht in der Lage, Selbstbestimmung zu stärken und Fremdbestimmung auszuschließen", warnte der Patientenschützer. Auch Psychotherapie und Würde wahrende Pflege seien für viele sterbenskranke, lebenssatte oder psychisch kranke Menschen oft unerreichbar. "Suizidprävention bleibt viel zu häufig auf der Strecke. Das lässt sich auch nicht über Nacht durch ein zusätzliches Suizidpräventionsgesetz ändern", sagte Brysch der "NOZ".

Seine Forderung: Um die Autonomie der Sterbewilligen zu wahren, müsse der Bundestag als Minimalkonsens "die Suizidbeihilfe gegen Geld verbieten". Darüber hinaus sollte das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich in den Fokus rücken. "Sein Tun erfordert höchste Sachkunde und hat zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird", erklärte der Patientenschützer. "Jeder Suizidhelfer hat persönlich zu garantieren, dass die Entscheidung ohne Einfluss und Druck seitens Dritter zustande kommt."

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das "Verbot des geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" für nichtig erklärt. Um die Sterbehilfe neu zu regeln, liegen drei Gesetzentwürfe vor, über die am heutigen Freitag erstmals beraten werden soll.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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