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FDP will Änderungen bei Demokratiefördergesetz

Archivmeldung vom 15.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Linda Teuteberg (2020)
Linda Teuteberg (2020)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Anlässlich der für Donnerstag geplanten ersten Lesung des sogenannten "Demokratiefördergesetzes" der Bundesregierung kommt von der FDP Kritik an dem Gesetzesentwurf. "Was nach dem Gesetz gefördert werden kann, muss klarer und restriktiver als bislang definiert werden", sagte Linda Teuteberg, zuständige Innenpolitikerin der FDP-Bundestagsfraktion, der "Welt".

Der freiheitliche Rechtsstaat respektiere eine vorgefundene Vielfalt der Menschen und ihrer Lebensentwürfe, indem er Würde und Freiheitsrechte schütze. "Er hat gerade nicht den Anspruch, die Gesellschaft nach den Vorstellungen der Regierung zu gestalten. Vielfaltsgestaltung ist in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung weder Aufgabe der Regierung noch von ihr geförderter sogenannter NGOs", sagte Teuteberg.

In dem Gesetzentwurf ist die "Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung" vorgesehen. Teuteberg hält "Vielfaltgestaltung" für einen "diffusen und hochproblematischen Begriff". "Was etwa die Amadeu-Antonio-Stiftung unter Antifeminismus versteht, geht weit über eine Unvereinbarkeit mit der Gleichberechtigung der Geschlechter hinaus", so die FDP-Politikerin. Teuteberg spielt dabei auf eine mit Falschbehauptungen geführte Debatte über die mit Bundesmitteln geförderte "Meldestelle Antifeminismus" der Stiftung an. Als Anlaufstelle für Betroffene dokumentiert sie eigenen Angaben zufolge anonymisiert "sexistisch und frauenfeindlich motivierte Übergriffe", wie etwa Drohnachrichten, die Veröffentlichung geheimer Adressen von Frauenhäusern und organisierte Kampagnen gegen geschlechtergerechte Sprache.

"Es ist nicht Aufgabe des Staates, legitime und verfassungsgemäße Meinungen über die Förderung entsprechender NGOs zu bekämpfen und Bürger etwa für eine Ablehnung des Genderns an den Pranger zu stellen", sagte nun Teuteberg. Elisabeth Kaiser, stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, widersprach. Dort, wo diskriminierende, rassistische oder rechtsextreme Meinungen geäußert würden, müsse es das Anliegen aller sein, dass Demokraten vor Ort dagegenhalten, sagte sie der "Welt" (Donnerstagsausgabe). "Wir reden hier nicht von einer Unterstützung politischer Strömungen, sondern von einer Förderung unseres demokratischen Gemeinwesens. Es ist selbstverständlich auch eine Aufgabe des Bundes, unsere Gesellschaft vor Demokratiefeinden zu schützen." Schahina Gambir, zuständige Berichterstatterin der Grünen für das Demokratiefördergesetz, sagte: "Unser Grundgesetz ist auf eine plurale Gesellschaft ausgerichtet." Es sei "Aufgabe aller, also auch des Staates, Pluralität und demnach Vielfalt zu gestalten", so Gambir. "Das ist auch ein Beitrag zur Verwirklichung des demokratischen Prinzips der Gleichheit vor dem Recht."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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