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Bundestag beschließt Gesetz gegen unseriöse Telefonwerbung

Archivmeldung vom 27.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Andrea Damm / pixelio.de
Bild: Andrea Damm / pixelio.de

Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sollen damit eingedämmt werden.

Zum Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung werden Verbraucher vor dem Einsatz automatischer Anrufmaschinen besser geschützt. Der Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste wird einem Formerfordernis unterworfen. Die Position Abgemahnter gegenüber einem missbräuchlich Abmahnenden wird durch Einführung eines Gegenanspruchs des Abgemahnten auf Ersatz der Aufwendungen zur Rechtsverteidigung gestärkt. Der Gegenanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Abmahnende die fehlende Berechtigung nicht kennt.

Der Bundestag forderte die Regierung in einer Entschließung auf, zu prüfen, ob der Gerichtsstand am Begehungsort eingeschränkt und der allgemeine Gerichtsstand am Wohnsitz oder Sitz des Beklagten zum ausschließlichen Gerichtsstand werden soll.

Änderungsanträge von SPD und Grünen wurden abgelehnt, wonach in das Strafgesetzbuch eine Regelung zur Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen aufgenommen werden sollte. Die Grünen traten zudem vergeblich für eine Regelung zur Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung ein. Schließlich fand gegen das Votum der Opposition auch ein Entschließungsantrag der SPD keine Mehrheit, in dem die Regierung aufgefordert wurde, die Informationspflichten für Inkassodienstleister so zu ergänzen, dass Verbraucher geltend gemachte Forderungen zuordnen, überprüfen und gegebenenfalls deren Nichtbestehen gerichtlich feststellen lassen können.

Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung ab. Der Bundesrat wollte Vertragsabschlüsse bei ungebetenen Werbeanrufen an eine ausdrückliche Bestätigung des Verbrauchers knüpfen.

Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken scheiterte ein Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen. Schließlich fand auch ein Gesetzentwurf der Grünen zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens keine Mehrheit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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