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Bundestag beschließt Integrationsgesetz

Archivmeldung vom 07.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Bundestag hat am Donnerstagabend das von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebrachte Integrationsgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, um eine bessere Integration von Flüchtlingen in Deutschland zu erreichen.

So sollen unter anderem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – mit Ausnahme von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten sowie von "vollziehbar ausreisepflichtigen Personen" – zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden.

Ferner sollen Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren können.

Zugleich soll eine Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge von Integrationsleistungen abhängig gemacht werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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