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Gesundheitsministerium: Patientenversorgung war 2020 gewährleistet

Archivmeldung vom 30.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Trotz der Aufforderung der Bundesregierung im Frühjahr 2020, planbare Leistungen zu verschieben, hat die stationäre Versorgung in Deutschland vergangenes Jahr flächendeckend gewährleistet werden können. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium am Freitagnachmittag mit unter Berufung auf eine Analyse der Leistungsdaten aller deutschen Krankenhäuser.

"Nach einem Rückgang der Krankenhausfälle im Frühjahr um ca. 30 Prozent, wurden auf Jahressicht im Bereich der allgemeinen Krankenhäuser 13 Prozent und im Bereich der psychiatrischen Kliniken 11 Prozent weniger Fälle als im Vorjahr versorgt", hieß es.

Im Jahresdurchschnitt seien vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt gewesen. Im Jahr 2020 habe der Bund 10,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um ausreichende Kapazitäten für die Versorgung von Corona-Patienten zu gewährleisten. "Damit wurden gemäß Gutachten für die Krankenhäuser Erlösverluste vermieden." Darüber hinaus zeige die Analyse deutlich, dass die durch den Beirat im Frühsommer empfohlene Anpassung, die Freihaltepauschale nach der Krankheitsschwere und der Verweildauer der Patienten und damit orientiert an den durchschnittlichen DRG-Erlösen pro Behandlungstag zu differenzieren, "die Zielgenauigkeit der Maßnahme verbessert hat", schreibt das Ministerium. Das Wirkprinzip weg von der "pauschalen" hin zur "differenzierten" Unterstützung von Krankenhäusern sei auch Grundlage für die angepassten Ausgleichszahlungen, die mit Beginn der zweiten Welle eingeführt wurden. "Dabei stehen Krankenhäuser, die in besonderem Maße für die Sicherstellung der intensivmedizinischen Versorgung der Bevölkerung und der Behandlung von Covid-19 geeignet sind, im Mittelpunkt der Unterstützung."

Die aktuelle Rechtslage sehe vor, dass die Ausgleichszahlungen Ende kommenden Monats auslaufen. "Der Beirat hält es für notwendig, dass die Ausgleichszahlungen über den 31. Mai 2021 hinaus verlängert werden", hieß es. Die ausschließlich stationären Erlöse der allgemeinen Krankenhäuser seien durchschnittlich um 3,7 Prozent und die der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken durchschnittlich um 10,6 Prozent gestiegen, wobei die geleisteten Ausgleichszahlungen des Bundes hierfür maßgebend gewesen seien. "Darüber hinaus wurde festgestellt, dass trotz des Rückgangs an Fallzahlen die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen für alle durch die Kliniken erbrachten Leistungen um 1,7 Prozent gestiegen sind", so das Bundesgesundheitsministerium. Einschränkend müsse betont werden, "dass den Wissenschaftlern weder Daten zur Kostenentwicklung der Krankenhäuser noch zu Ursachen des Ausgabeanstiegs der Krankenkassen vorlagen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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