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BKA-Gesetz Ehemaliger Verfassungsrichter Mahrenholz räumt Klage Chancen ein

Archivmeldung vom 12.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, räumt einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neue BKA-Gesetz Chancen ein.

"Dass das Ausmaß der nach dem Gesetz zulässigen staatlichen Eingriffe in die Grundrechte des Datenschutzes, des Fernmelde-geheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit angesichts terroristischer Gefahren standhält, erscheint mir nicht gewiss", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). "Schon das Ausmaß der bisher zulässigen Eingriffe geht weit." Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis sagte dem Blatt: "Es ist unwahrscheinlich, dass das Gesetz völlig ungeschoren davon kommt. Das eine oder andere Haar in der Suppe werden sie schon finden." Battis fuhr fort: "Wir erleben tektonische Verschiebungen in der Sicherheitsgesetzgebung. Es geht in Richtung mehr Kontrolle." Das Verfassungsgericht reagiere überwiegend damit, dass es Gesetze grundsätzlich passieren lasse, zugleich aber Einschränkungen mache. So werde es auch diesmal sein.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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