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Bundesanwaltschaft startet über 900 Terrorismus-Verfahren

Archivmeldung vom 23.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Robe der Richter (ordentliche Gerichtsbarkeit) im Landesdienst. Abgebildet ist eine Amtsanwaltsrobe. Die Robe für Richter und Staatsanwälte hat breitere Samtbesätze. Bild: 103II - wikipedia.org
Robe der Richter (ordentliche Gerichtsbarkeit) im Landesdienst. Abgebildet ist eine Amtsanwaltsrobe. Die Robe für Richter und Staatsanwälte hat breitere Samtbesätze. Bild: 103II - wikipedia.org

Die Bundesanwaltschaft hat im Jahr 2017 bislang mehr als 900 Terrorismus-Verfahren eingeleitet, darunter mehr als 800 Verfahren mit Bezug zu radikalen Islamisten. Das berichtet die "Welt am Sonntag".

Rund 300 Verfahren habe die Karlsruher Behörde bereits an die Generalstaatsanwaltschaften in den Bundesländern abgegeben, schreibt die Zeitung weiter.  Die Zahl der Fälle habe sich damit weiter erhöht. Im vergangenen Jahr waren es noch 250 neue Terrorismus-Verfahren. FDP-Vize Wolfgang Kubicki forderte angesichts des Anstiegs mehr Personal. "Die Justiz hat die strafrechtlichen Möglichkeiten, mit Islamisten in jeder Form fertig zu werden", sagte Kubicki. "Allerdings benötigen wir dazu angesichts der vollständigen Überlastung deutlich mehr Personal sowohl bei den Staatsanwaltschaften als auch bei den Gerichten. Sofern Islamisten nicht deutsche Staatsangehörige sind, sollte die Ausweisung obligatorisch und auch durchgesetzt werden", verlangte der FDP-Politiker.

"Bei den Islamisten deutscher Staatsangehörigkeit ist nach Strafverbüßung eine weite Beobachtung angezeigt, hierbei kann im Einzelfall auch der Einsatz einer Fußfessel sinnvoll sein." Die Vorsitzende Richterin am Düsseldorfer Oberlandesgericht, Barbara Havliza, warnte indes vor islamistischer Radikalisierung in Gefängnissen. "In Gefängnissen muss Radikalisierungsprozessen sofort entgegengetreten werden", sagte die Juristin. Nach der Haftentlassung müsse zudem ein besonderes Augenmerk auf Islamisten gerichtet werden. "Wir brauchen geschulte Bewährungshelfer, die mit dem besonderen Gedankengut umzugehen wissen, und rechtzeitig auf erneute Radikalisierungstendenzen reagieren können."

Die Arbeitsgemeinschaft deutscher Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer (ADBeV) kritisierte indes eine Rollenverschiebung beim Umgang mit gefährlichen Islamisten nach der Haftentlassung. "Wir sind Sozialarbeiter. Es ist nicht unser Job, kriminologische Arbeit zu leisten, um Risikoprognosen abzugeben", sagte der Bundesvorsitzende Holger Gebert der Zeitung. Darunter leide oft das Vertrauensverhältnis zwischen Bewährungshelfer und Ex-Häftling. "Das ist der Versuch, die Terrorabwehr auf die Bewährungshilfe abzuwälzen."

Das Bundeskriminalamt (BKA) zählt derzeit 705 islamistische Gefährder. Einige der Extremisten sitzen bereits im Gefängnis, andere in Untersuchungshaft. In Berlin soll demnächst der Libanese Mohamed A. aus der Haft entlassen werden. Er saß dreieinhalb Jahre wegen Raubes im Gefängnis und soll sich in dieser Zeit radikalisiert haben. Nach seiner Freilassung wolle er Anschläge "auf Ungläubige" verüben, soll der Extremist gedroht haben. Die Berliner Polizei stuft A. als Gefährder ein und verlangt nach der Entlassung strenge Bewährungsauflagen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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