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Bundestagspräsident Schäuble würdigt Ernst-Wolfgang Böckenförde

Archivmeldung vom 25.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ernst-Wolfgang Böckenförde (1989)
Ernst-Wolfgang Böckenförde (1989)

Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F080599-0023 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wolfgang Schäuble sagt zum Tod des Staats- und Verwaltungsrechtlers sowie Rechtsphilosoph Ernst-Wolfgang Böckenförde: "Mit Ernst-Wolfgang Böckenförde verliert unser Land einen seiner profiliertesten Staatsrechtler und einen bedeutenden Intellektuellen. Er prägte in demokratietheoretischen, rechtsgeschichtlichen und rechtsphilosophischen Fragen gesellschaftliche und kirchliche Debatten."

Bundestagspräsident Schäuble weiter: "Mit seinem Namen verknüpft bleiben wird das Diktum von den Voraussetzungen des freiheitlichen, säkularisierten Staates, die dieser selbst nicht garantieren kann. Dem Deutschen Bundestag war er in den 1970er Jahren durch seine Mitarbeit in der Enquete-Kommission "Verfassungsreform" eng verbunden. Sein juristisches Urteil zählte - weit über die mehr als zwölf Jahre hinaus, in denen Ernst-Wolfgang Böckenförde als Richter dem Bundesverfassungsgericht angehörte. Er nahm auf die Rechtsprechung in zahlreichen politisch und gesellschaftlich bedeutsamen Entscheidungen nachhaltig und besonnen Einfluss. Seine Rechtsauslegung ist fester Bestand unserer Rechtsordnung. Ernst-Wolfgang Böckenförde hat sich um unseren Rechtsstaat verdient gemacht. Der Deutsch Bundestag wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren."

Quelle: Deutscher Bundestag

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