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NRW-Minister: Gekündigte Baufirma muss Mehrkosten für Leverkusener Brücke tragen

Archivmeldung vom 28.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Rheinbrücke Leverkusen ist die Überführung der A 1 und damit des nördlichen Kölner Autobahnrings über den Rhein.
Die Rheinbrücke Leverkusen ist die Überführung der A 1 und damit des nördlichen Kölner Autobahnrings über den Rhein.

Foto: A.Savin
Lizenz: FAL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Düsseldorf. Im Streit über die Kündigung des Bauvertrags für den Neubau der Leverkusener Rheinbrücke geht NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) davon aus, dass der Baukonzern Porr AG die Mehrkosten tragen muss. Dazu gebe es eine klare Regelung. "Bei einer Kündigung aus "wichtigem" Grund fallen Mehrkosten dem ehemaligen Vertragspartner zur Last", sagte Wüst im Interview mit dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Bei der Neuausschreibung werde man darauf achten, dass das Land als Auftraggeber "direkten Zugriff auf den Stahlbauer" habe, sagte Wüst. Er müsse "Teil der Bietergemeinschaft sein und nicht nur Nachunternehmer". Das habe man bei der Neuausschreibung sichergestellt. Auch bei der zuletzt erfolgten Ausschreibung der baugleichen Brücke in Duisburg-Neuenkamp sei man so verfahren. Das Land hatte den Vertrag mit dem österreichischen Baukonzern Porr AG gekündigt, weil es die gelieferten Stahlteile für den Neubau der Rheinbrücke in Leverkusen für mangelhaft und nicht einbaufähig hält.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)


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