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Emil Sänze/Bernd Gögel MdL: Verkehrssituation im Enzkreis bleibt Stückwerk

Freigeschaltet am 12.06.2025 um 12:24 durch Sanjo Babić
Bhf Wilferdingen-Singen (2015), Archivbild
Bhf Wilferdingen-Singen (2015), Archivbild

Foto: qwesy qwesy
Lizenz: CC BY 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

„Immerhin scheint man in die Gänge zu kommen“. Mit diesen Worten bilanziert Bernd Gögel MdL die Antwort der Landesregierung auf seine Frage nach dem barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe der Residenzbahn. „Es hatte sich aber am Bahnhof Wilferdingen (Remchingen) für die Bürger wenig verändert. Nachdem die übrigen Bahnhöfe der Strecke instandgesetzt oder zumindest fertiggeplant wurden, soll in Wilferdingen ab 2029 für 12,3 Mio. Euro mit Bundesmitteln barrierefrei mit Aufzügen gebaut werden. Dass aber für die Barrierefreiheit an bereits auf Landeskosten umgebauten Bahnsteigen die Bahnsteighöhe wieder verändert werden muss, spricht nicht für eine Voraussicht der Auftraggeber.“

Der finanzpolitische AfD-Fraktionssprecher Emil Sänze MdL ergänzt: „Ein weiteres Thema der Kl. Anfrage 17/8844 ist die Verlegung der Landesstraße L 339 von der Ortsdurchfahrt Remchingen- Nöttingen auf eine 2022 fertiggestellte sogenannte Ortsteilverbindung. 

Hier gab es in der öffentlichen Darstellung seitens der Gemeindevertreter lose Enden und merkwürdige Spekulationen über eine Umstufung (und Verkehrsberuhigung) der Ortsdurchfahrt. Fakt ist, aus dem Munde des Ministeriums: a) Die Ortsteilverbindungsstraße wurde nach dem LGVFG mit einer zehnjährigen Zweckbindungsfrist bis Ende 2032 gefördert. Für mich ist natürlich kein Interesse des Landes erkennbar, eine recht marode Ortsdurchfahrt beschleunigt zu reparieren und besenrein der Gemeinde zu übergeben, während bis zu einer möglichen Umwidmung die Gemeinde ihre Möchtegern-Umgehung selbst in Schuss halten muss.“

Und b) müsste im Falle einer Umwidmung die Gemeinde knapp 4,6 Mio. Euro Förderung zurückzahlen, erkennt Sänze. „Diese bleibenden Bedingungen wurden der Kommune bei der Genehmigung und der Bewilligung mitgeteilt. Der Unmut der Bürger ist berechtigt, denn trotz Gesamtkosten der – gegenüber dem Ministerium noch gar nicht abgerechneten – Maßnahme von knapp 10 Mio. Euro ist die Entlastung der Ortsmitte sogar laut Ministerium ‚gering‘. Diesen aufgrund der Rechtslage bereits 2022 völlig absehbaren Ausgang den Bürgern auch klar, ehrlich und unmissverständlich mitzuteilen und damit Spekulationen vorzubeugen, ist eine moralische Pflicht der Gemeinde!“

Quelle: AfD BW

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