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Ramsauer kippt Verbot von Akku-Lampen am Rad

Archivmeldung vom 29.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Seitenläuferdynamo am Fahrrad
Seitenläuferdynamo am Fahrrad

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) kippt das Verbot von Akkuleuchten an Fahrrädern. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, sollen dadurch Millionen Radfahrer künftig vor Strafe geschützt werden. Denn wer bislang von der Polizei mit einem batteriebetriebenen Anstecklicht am Rad erwischt wird, muss bis zu 15 Euro Bußgeld zahlen.

Ramsauer bestätigte der Zeitung die Maßnahme. "Viele Radler sind bereits heute mit Akku-Beleuchtung unterwegs - im Grunde rechtswidrig, obwohl die Beleuchtung oft heller als alte Dynamo-Lichter und vor allem auch im Stehen sichtbar ist", sagte der Minister. Gesetzlich sei aber nach wie vor eine Dynamobeleuchtung Pflicht. Nun passe man die rechtlichen Rahmenbedingungen dem Stand der Technik an. "Und lassen Millionen von Radlern auf rechtssicherem Boden fahren, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen", so Ramsauer.

Dadurch entfällt die sogenannte Dynamopflicht als einzig erlaubte Beleuchtung für Fahrräder, die es seit den 70er Jahren gibt. Künftig sollen Radler zwischen Dynamo- und dem hellen Batterielicht wählen dürfen. Geplant ist, dass der Bundesrat dem Vorhaben bereits bei seiner Sitzung in der nächsten Woche zustimmt.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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