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Erhöhung der Hartz-IV-Sätze schützt nicht vor Armut

Archivmeldung vom 12.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

Zu den Medienberichten über die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: "So lange die Berechnungsmethode falsch ist, kann der Alltag der Hartz-IV-Bezieher nicht lebensecht berechnet werden. Denn das Verfahren zur Regelbedarfsermittlung ist ungeeignet, um den tatsächlichen Bedarf für ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern."

Bauer weiter: "Deshalb gehört das Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze auf den Prüfstand. Nötig ist ein transparenter und bedarfsgerechter Regelsatz, der gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht."

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland (ots)

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