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Grüne schließen höhere Bürgergeld-Sanktionen aus

Archivmeldung vom 03.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Andreas Audretsch, Archivbild
Andreas Audretsch, Archivbild

Bild: Screenshot Internetseite: "https://andreasaudretsch.de/wp-content/uploads/2022/05/andreasaudretsch-header-bild.jpg" / Eigenes Werk

Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch schließt höhere Sanktionen beim Bürgergeld aus. "Bei den Sanktionen hat das Bundesverfassungsgericht uns vorgegeben: bis zu 30 Prozent, und diesen Rahmen haben wir vollständig ausgeschöpft", sagte Audretsch am Mittwoch den Sendern RTL und ntv.

Audretsch reagiert damit auf die Forderung von Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner nach einem Update des Bürgergeldes, um die Arbeitsanreize zu erhöhen. Der Grünen-Politiker verteidigt zudem die Höhe des Bürgergeldes gegen Kritik. "Wenn man den Lohnabstand erhöhen möchte, dann müssen wir auf die Löhne schauen", meint Audretsch. Die Grünen hätten deswegen vorgeschlagen, die Mindestlohnkommission zu reformieren und eine Untergrenze von 60 Prozent des durchschnittlichen Lohnes einzuziehen. "Das hieße 2024 14 Euro Mindestlohn, 2025 ungefähr 15 Euro Mindestlohn. Das würde dafür sorgen, dass wir armutsfestere Löhne haben. Das würde auch dafür sorgen, dass wir viel stärkere Anreize haben, in Arbeit zu gehen. Also eine Reform des Mindestlohnes, da sind wir sofort dabei." Weiter bekräftigte Audretsch seine Kritik an Lindners Steuerplänen. "Es ist eine Frage der Prioritätensetzung. Hätten wir unendlich viel Geld, dann könnten wir auch sehr viele Dinge tun. Da wir knappe Kassen haben, müssen wir schauen: `Was machen wir mit dem Geld.` Und da ist unsere Priorität ganz klar bei denen, die hart arbeiten und am Ende des Monats dennoch nur ein kleines Gehalt mit nach Hause bringen", sagte er. Lindner hatte vorgeschlagen, den Steuertarif in den Jahren 2025 und 2026 für alle Arbeitnehmer anzupassen, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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