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Neues Kindergrundrecht soll an Elternrechten nichts ändern

Archivmeldung vom 06.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kinderrechte gehören in Elternhände, nicht dem Staat (Symbolbild)
Kinderrechte gehören in Elternhände, nicht dem Staat (Symbolbild)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Gehören "Kinderrechte" ins Grundgesetz?" / Eigenes Werk

Die geplante Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz soll an den bisher bestehenden Rechten der Eltern nichts ändern. Darauf hat sich eine interministeriale Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Ländern verständigt, berichtet der "Spiegel".

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, damit die Belange von Kindern bei Entscheidungen von Politik und Verwaltung stärker berücksichtigt werden. Im Entwurf des Abschlussberichts, der am Montag verabschiedet werden soll, heißt es, ein neues Kindergrundrecht solle den Vorrang der Elternverantwortung vor der Staatsverantwortung nicht beeinträchtigen.

Damit dürfte sich die Hoffnung von Familienpolitikern, den Jugendämtern durch eine Verfassungsänderung mehr Eingriffsmöglichkeiten zu geben, zerschlagen. Die Kinderrechte sollen nach Meinung der Arbeitsgruppe in Artikel 6 des Grundgesetzes festgeschrieben werden, der schon jetzt die Beziehung zwischen Eltern, Kind und Staat regelt. Auf eine genaue Formulierung konnte sich die Runde bisher nicht verständigen. Umstritten ist, ob das Wohl der Kinder "angemessen" oder "wesentlich" berücksichtigt werden soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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