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Union: Erster Schritte, um Unternehmen in der Krise zu helfen

Archivmeldung vom 27.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Finanzausschuss des Bundestages hat heute das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Fritz Güntzler: "Die COVID-19-Pandemie stellt eine enorme Herausforderung für die Wirtschaft und Gesellschaft dar."

Güntzler weiter: "Gerade die Gastronomie ist sehr belastet. Neben dem Kurzarbeitergeld und dem Zuschuss-Programm haben wir jetzt den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung (Speisen) ab 1. Juli 2020 zeitlich befristet abgesenkt.

Ergänzend zu dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf wurde der Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle von Eltern wegen Schließungen von Kindergärten und Schulen ausgeweitet. Der Zeitraum des Entschädigungsanspruchs wurde auf einen Zeitraum von längstens zehn, bei alleinerziehenden Sorgeberechtigten auf längstens zwanzig Wochen verlängert. Zudem steht der Anspruch jetzt auch erwerbstätigen Personen zu, welche hilfebedürftige Erwachsene mit Behinderung betreuen.

Zusätzlich konnten wir erreichen, dass die Verwaltungsanweisung zur steuerfreien Auszahlung von Zuschüssen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer gesetzlich abgesichert wird. Hierdurch wird es rechtssicher möglich, dass der Arbeitgeber eine Corona-Sonderleistung steuerfrei in Höhe von 1.500 Euro auszahlen kann.

Wir sehen über die nun beschlossenen Maßnahmen hinaus jedoch noch weiteren dringenden Handlungsbedarf in Form von Unternehmensteuer-Erleichterungen. Hierzu zählt insbesondere eine Ausweitung der bestehenden Verlustverrechnungsmöglichkeiten nach § 10d EStG. Es muss möglich sein, dass Corona-Verluste, die im Jahre 2020 anfallen, vollständig und schnell steuerlich geltend gemacht werden. Daneben wollen wir eine Verlängerung bei den Fristen aus §§ 6b, 7g EStG erreichen, wenn diese in 2020 auslaufen würden. Damit könnten Investitionen um mindestens ein Jahr verschoben werden und die betreffenden Unternehmen entlastet werden. Zudem wollen wir die degressive Abschreibung wieder ermöglichen. Dies soll insbesondere für digitale und umweltschonende Wirtschaftsgüter gelten."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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