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Spahn schwächt Gesetzentwurf ab - Abbau-Verpflichtung erst ab 2020

Archivmeldung vom 01.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die gesetzlichen Krankenkassen doch erst ab 2020 zum Abbau hoher Reserven verpflichten. Zuvor soll der Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen, der sogenannte "Morbi-RSA", reformiert werden. Das geht aus einer Kabinettsvorlage Spahns für ein "Versichertenentlastungsgesetz" hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

Ursprünglich sollte die Verpflichtung zum Abschmelzen hoher Rücklagen bereits vom kommenden Jahr an gelten. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Er sieht auch die Rückkehr zur Parität bei den Krankenkassenbeiträgen vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen künftig jeweils die Hälfte des Zusatzbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Spahn hatte zunächst geplant, Kassen mit Rücklagen von mehr als einer Monatsausgabe ab 2019 zum Abbau ihrer Reserven zu verpflichten.

Doch aus den Koalitionsfraktionen gab es Widerstand dagegen. Kritiker verwiesen darauf, dass die unterschiedlich hohen Kassen-Rücklagen auch die Folge von Fehlersteuerungen durch den Risikostrukturausgleich seien, der in seiner jetzigen Form bestimmte Kassen begünstige. Laut Kabinettsvorlage bleibt nun bis Ende 2019 Zeit für eine Reform des Finanzausgleichs. Nur wenn diese gelingt, sollen die Kassen mit Rücklagen von mehr als einer Monatsausgabe ihre Reserven innerhalb von drei Jahren abschmelzen müssen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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