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NRW-Ministerien fordern vom Bund mehr Unterstützung für das Ruhrgebiet

Archivmeldung vom 26.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karte der Siedlungsstruktur des Ruhrgebiets
Karte der Siedlungsstruktur des Ruhrgebiets

Foto: Threedots (Daniel Ullrich)
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Ministerien des von CDU und FDP regierten Nordrhein-Westfalen haben von der künftigen Bundesregierung in einem gemeinsamen Papier mehr Unterstützung für das Ruhrgebiet gefordert, zur Not auch zulasten des ländlichen Raums.

In dem rund 50-seitigen Dokument, das der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt, heißt es: "Regionen mit besonderem Entwicklungsbedarf - vor allem das Ruhrgebiet - brauchen Strukturperspektiven." Weiter heißt es: " (...) eine Ausdehnung/Schwerpunkt der Förderung auf regionale Daseinsvorsorge in in strukturschwachen Regionen und ,ländlichen Räumen' als neue Kulisse der Gemeinschaftsaufgabe sollte unterbleiben, da ansonsten das Ruhrgebiet weiter benachteiligt würde." Ein NRW-Regierungssprecher bestätigte auf Anfrage, es handele sich bei dem Papier um "eine Sammlung von Meldungen aus den Ressorts für mögliche Punkte bei den Koalitionsverhandlungen".

So werden darin unter anderem auch finanzpolitische Wünsche für die Jamaika-Sondierungen in Berlin formuliert. Demnach soll die Abschaffung des Solidaritätszuschlags nur schrittweise erfolgen. Eine "Bürgerversicherung" wird abgelehnt, die Mütterrente soll nicht auf die Grundsicherung angerechnet, die Rentenansprüche von Geringverdienern sollen aber aufgestockt werden. Im Bereich der Migrationspolitik soll es dem Papier zufolge künftig eine "vollständige Übernahme der Kosten der Länder für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern durch den Bund" geben. Für mehr Sicherheit soll etwa die Überwachung von Telekommunikation auch für "die Strafverfolgung von qualifiziertem Einbruchdiebstahl" möglich werden, wie es in dem Papier weiter heißt.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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