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Jung: Bei Diesel-Musterklage könnten Verbraucher auf der Strecke bleiben

Archivmeldung vom 02.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Diesel und Bio-Diesel (Symbolbild)
Diesel und Bio-Diesel (Symbolbild)

Bild: CC0-PublicDomain-Pixabay-goiwara

Verbraucherschützer haben im Diesel-Skandal die bundesweit erste Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht. Stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer zieht die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Volkswagen vor Gericht. Es geht um 2,5 Millionen Diesel bundesweit, mehrere zehntausend davon in Brandenburg.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu: „Es wird reichlich kompliziert, denn es ist trotz der hohen Gewinnchancen für die Kläger höchstwahrscheinlich, dass viele von ihnen auf Vergleiche eingehen und auf viel Geld verzichten. Selbst wenn die Verbraucherzentralen den Musterprozess gewinnen – was wir begrüßen –, müssen die Dieselfahrer dann die Höhe der Entschädigung notwendigerweise wieder vor Gericht durchsetzen. Diesen langen Rechtsweg hätte man sich sparen können, wenn die Altparteien das Gesetz für eine solche Klageform früher auf den Weg gebracht hätten. Denn schließlich wird der Diesel ja jeden Tag älter und damit weniger wert. Wir von der AfD haben vor diesem Gesetzes-Dickicht gewarnt.“

Der verbraucherpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Franz Wiese, kommentiert die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): „Bei dieser Musterklage gegen den Diesel bleiben viele Brandenburger Verbraucher auf der Strecke. Außerdem muss man davon ausgehen, dass viele Besitzer, die keinen Rückruf – wie etwa von VW – bekamen, für den Wertverlust ihres Fahrzeugs gar nicht entschädigt werden.“

Quelle: AfD Deutschland

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