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Brinkhaus: Bundestag handlungsfähig

Archivmeldung vom 23.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ralph Brinkhaus (2018)
Ralph Brinkhaus (2018)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Unions-Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus hält den Bundestag auch während der Corona-Krise für voll handlungsfähig und erwartet am Mittwoch mehr als die Hälfte aller Abgeordneten im Parlament.

"Aller Voraussicht nach werden wir die Sonderregelung aus Artikel 115 Grundgesetz ziehen müssen. Dieser sieht vor, dass bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen die Obergrenze der Schuldenbremse überschritten werden kann. Dafür brauchen wir eine Kanzlermehrheit. Das heißt, dass am Mittwoch alle Abgeordneten anwesend sein werden, die nicht unter Quarantäne stehen, keine Vorerkrankungen oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen haben und keiner Risikogruppe angehören. Wir werden also deutlich mehr als die Hälfte der Abgeordneten des Bundestags in Berlin haben", sagte Brinkhaus dem Bielefelder "Westfalen-Blatt".

"Dass die Beratungszyklen bei bestimmten Gesetzen verkürzt werden, ist nur der Notsituation geschuldet. Das darf auf keinen Fall ein Dauerzustand werden. Wir müssen als Parlament aufpassen, dass wir immer genügend Zeit haben, um unsere Kontrollfunktion zu erfüllen. Andererseits stellen wir aber unter Beweis, dass das Parlament in der jetzigen Situation voll handlungsfähig ist", sagte Brinkhaus weiter.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)


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