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Politiker von Union und FDP gegen Tabak und Alkohol im Hartz-IV-Satz

Archivmeldung vom 24.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Andreas Lämmel / andreas-laemmel.de
Andreas Lämmel / andreas-laemmel.de

In der "Bild-Zeitung" stellte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Wirtschaftsexperte Andreas Lämmel klar: "Alkohol und Tabak sind keine Lebensmittel, die ein Mensch wirklich braucht. Deshalb kann und darf es nicht sein, dass die Allgemeinheit für Sucht- und Genussmittel der Hartz-IV-Empfänger aufkommen soll."

Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, erklärte: "Es kann und darf wirklich nicht die Aufgabe des Steuerzahlers sein, den Verzehr von Alkohol und Zigaretten zu finanzieren." Im aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 359 Euro sind derzeit 11,58 Euro für Tabakwaren und 7,52 Euro für Alkohol vorgesehen. Auch von Seiten der FDP gibt es Forderungen, Ausgaben für Zigaretten und alkoholische Getränke aus der Berechnung des neuen Hartz-IV-Satzes herauszunehmen. Der Bundestagsabgeordnete und Wirtschaftsexperte der Liberalen, Martin Lindner, sagte der "Bild-Zeitung": "Wir sind bei den Sozialleistungen am absolut oberen Anschlag. Wenn wir bei den Bildungsleistungen für Kinder drauflegen wollen, muss bei anderen Posten gekürzt werden. Dies kann zum Beispiel bei Alkoholika und Zigaretten sein." Der CSU-Sozialexperte Max Straubinger erklärte: "Bei der Neuberechnung von Hartz IV geht es um den Grundbedarf, den ein Mensch zum Leben braucht. Da muss die Frage erlaubt sein, ob Alkohol und Tabak tatsächlich dazugehören." Wie die "Bild-Zeitung" weiter schreibt, wird die Anhebung des Regelsatzes wohl niedriger ausfallen als von vielen erwartet. Der Satz werde wahrscheinlich um rund zehn Euro auf rund 370 Euro pro Monat steigen, heißt es unter Berufung auf Koalitionskreise.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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