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Steuerrechtler Lang: "Reform der Erbschaftsteuer verfassungswidrig"

Archivmeldung vom 07.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang hält die Neuregelung der Erbschaftsteuerreform für verfassungswidrig.

"Ich gehe fest davon aus, dass sich das Verfassungsgericht nach 1995 erneut mit dem Thema beschäftigen muss", sagte Lang der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Die Bedingungen für die Verschonungsregeln beim Betriebsübergang diskriminierten Immobilienunternehmen, kritisierte Lang. "Dass Wohnungsunternehmen de facto von einer Verschonung ausgenommen werden, ist verfassungswidrig". Immobilienunternehmen würden mit ihrer Mietbindung eine "allgemeinwohldienende" Funktion erfüllen, betonte der emeritierte Professor für Steuerrecht an der Universität Köln. Das Bundesverfassungsgericht hatte erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln zugelassen, wenn sie mit Gründen des Gemeinwohls zu rechtfertigen sind. Die jetzt festgelegten Kriterien für eine vollständige bzw. teilweise Steuerbefreiung bei Firmenerben seien zu restriktiv ausgelegt, sagt Lang. "In einer erwarteten Rezession verschärft diese Erbschaftsteuerreform die Krise." So könnten Unternehmenserben, die wenige Jahre nach der Betriebsübernahme in eine Krise geraten und nur durch Personalabbau oder den Verkauf von Firmenteilen überleben durch die Steuerlast in die Insolvenz getrieben werden. "Dass kann in Einzelfällen zu einer konfiskatorischen Besteuerung des Eigentums führen", sagte Lang der "Rheinischen Post". Dann müsste ein Firmenerbe mehr Steuern zahlen als das Unternehmen wert ist.

Quelle: Rheinische Post

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