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Grüne fordern Hartz-IV-Regelsatz von 603 Euro

Archivmeldung vom 08.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Grünen fordern eine deutliche Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes und wollen dafür das System der Berechnung der Regelsätze grundlegend verändern. Der Regelsatz für Erwachsene solle im Jahr 2020 bei 603 Euro pro Monat liegen, heißt es in einem Bundestagsantrag der Grünen, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Mittwochausgaben berichten.

"Die Kinderregelsätze wären für Kinder unter sechs Jahren auf 306 Euro, für 6- bis 14-Jährige auf 378 Euro und für die 14- bis 18-Jährigen auf 444 Euro anzuheben", heißt es in dem Antrag weiter. "Eine Anhebung des Regelsatzes auf dieses Niveau ist schrittweise möglich."

Auch nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Hartz-IV-Sätze steigen. Sie hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, nach dem der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von derzeit 432 Euro auf 446 Euro angehoben werden soll. Für Kinder bis fünf Jahre soll es künftig 283 Euro geben (plus 33 Euro), für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 373 Euro (plus 45 Euro). "Der neue Regelsatz der Bundesregierung ist nicht existenzsichernd", sagte Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, dem RND. Er reiche bei weitem nicht aus, um ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe zu gewährleisten. "Sieben Millionen Menschen in Hartz IV oder in der Grundsicherung im Alter sind abgekoppelt vom Rest de r Gesellschaft", sagte Lehmann.

Die Grünen fordern, der Hartz-IV-Satz müsse grundlegend anders berechnet werden: Das bisher praktizierte Mischverfahren aus Statistik- und Warenkorbmethode führe nicht zu realistischen Ergebnissen, kritisieren sie. Der Regelbedarf wird bislang anhand einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre durchführt. Die Berechnungen der Regelbedarfe orientieren sich dabei an den Verbrauchsausgaben im unteren Einkommensbereich. Es wird also ein bestimmter Warenkorb definiert. Der so ermittelte Regelsatz wird dann noch an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Lehmann und auch Sozialverbände kritisieren, das Verfahren mit dem Warenkorb eröffne den Weg, mit "Taschenspielertricks" den Regelbedarf kleinzurechnen - eben weil sich bestimmte Punkte aus dem Regelbedarf herausdefinieren ließen. Die Grünen fordern jetzt den Wechsel zu einem "reinen Statistikmodell", bei dem - anders als beim Warenkorbmodell - nicht einzelne Posten gestrichen werden könnten.

Sie schlagen vor, es solle maximale Abstände zum Konsum der gesellschaftlichen Mitte geben: also höchstens ein Drittel Abstand bei lebensnotwendigen Grundbedarfen wie Nahrungsmitteln und Kleidung und höchstens 60 Prozent Abstand bei soziokultureller Teilhabe. Die Grünen-Fraktion will ihren Antrag am Mittwoch als Alternative zum Gesetzentwurf der Regierung ins Parlament einbringen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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