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Völkerrechtswidrige Kriege seit 1991? Nur der von Russland, sagt die Bundesregierung

Archivmeldung vom 20.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Tote Zivilisten durch Nato Bombardierung (Archivbild)
Tote Zivilisten durch Nato Bombardierung (Archivbild)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Kosovokrieg: Die Lügen der NATO (1999) | WDR" / Eigenes Werk

Der AfD-Abgeordnete Bystron möchte von der Bundesregierung wissen, welche Kriege sie seit 1991 als völkerrechtswidrig einschätzt. Das Auswärtige Amt verweigert die Antwort. Grund: Zeitmangel. Nur für Russland macht es eine Ausnahme. Russlands Krieg sei ein klarer Verstoß. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Das Völkerrecht wurde in den letzten dreißig Jahren massiv ausgehöhlt. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion hat der kollektive Westen die UN-Charta wahlweise instrumentalisiert oder schlicht missachtet. Mit dem Überfall auf Jugoslawien durch die NATO wurden auch Angriffskriege wieder möglich. Die Begründung für den Überfall der NATO auf Belgrad war "Schutzverantwortung". Es galt, einen Holocaust – einen Genozid – zu verhindern, ließ die rot-grüne Bundesregierung die deutsche Bevölkerung damals wissen. Die Begründung war gelogen. 

Russland begründet seinen Einmarsch in die Ukraine neben dem Recht auf Selbstverteidigung ebenfalls mit Schutzverantwortung. Allerdings mit dem Unterschied, dass der Grund dieses Mal nicht erfunden ist. Auch wenn der Begriff "Genozid" unglücklich gewählt sein mag, besteht kein Zweifel, dass die Kiewer Regierung Menschen aufgrund ihrer kulturellen Identität verfolgt und tötet.

Jedenfalls sind völkerrechtswidrige Kriege, Kriege, für die kein UN-Mandat vorliegt, inzwischen eher die Regel als die Ausnahme. Das gilt unter anderem für die Kriege im Irak, in Syrien, Libyen und im Jemen. Wie nun die NachDenkSeiten mit Referenz auf ein Antwortschreiben des Auswärtigen Amtes berichten, verweigert das Auswärtige Amt die konkrete völkerrechtliche Einschätzung dieser Kriege. Es macht lediglich eine Ausnahme und spricht vom "völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine".

Angefragt hatte der AfD-Bundestagsabgeordnete und Obmann im Auswärtigen Ausschuss Petr Bystron. Er wollte von der Bundesregierung wissen, 

"welche Kriege (internationale bewaffnete Konflikte) seit 1991 nach der völkerrechtlichen Einschätzung der Bundesregierung als völkerrechtswidrig einzustufen sind und welcher Staat nach Einschätzung der Bundesregierung in diesen Kriegen als Aggressor einzuordnen ist".

Die Begründung für die Verweigerung der Antwort ist einigermaßen erstaunlich: Zeitmangel. Eine Bewertung sämtlicher Kriege seit 1991 würde den zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen überschreiten, teilt das Auswärtige Amt in der Antwort mit.

In dem Beitrag auf den NachDenkSeiten wird die Antwort der Bundesregierung auf Konsistenz und Plausibilität abgeklopft. Davon findet der NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg allerdings wenig und bescheinigt der Bundesregierung "Arroganz der Macht". Man hat den Eindruck, dass die Bundesregierung mit dieser Begründung das Antwortrecht der Bundestagsabgeordneten verhöhnt. 

Das scheint allerdings der neue Standard in von den Grünen geführten Ministerien zu sein. Schon zu Beginn des Monats verweigerte das Habeck-Ministerium mit dem Hinweis auf Zeit- und Ressourcenmangel die Antwort auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke. Auch damals machten die NachDenkSeiten auf den Vorgang aufmerksam."

Quelle: RT DE

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