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Jung lehnt Einsatz der Bundeswehr bei der Fußball-WM ab

Archivmeldung vom 27.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Fans werden bei der Fußball-Weltmeisterschaft nicht von Bundeswehr-Soldaten kontrolliert, Stadien nicht von deutschen Militärs bewacht werden. Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat solche Einsätze der Bundeswehr im Innern, wie sie von Parteifreunden ins Gespräch gebracht worden waren, abgelehnt.

"Wir sollten jetzt nicht eine Diskussion führen, dass die Bundeswehr Polizeiaufgaben wahrzunehmen hat - das ist nicht ihr Auftrag", sagte Jung der "Rheinischen Post" (Dienstag-Ausgabe). Wenn bei der Fußball-WM eine Katastrophenlage eintrete, werde die Bundeswehr "selbstverständlich" helfen, so wie sie auch jüngst bei der Schneekatastrophe in NRW mit Transport, Unterkünften und Stromaggegaten Unterstützung geleistet habe, erläuterte Jung. Doch könne die Bundeswehr stets nur dafür eingesetzt werden, wofür ihre Soldaten ausgebildet seien und wo ein Auftrag gemäß der Verfassung bestehe. Dies beziehe sich auf den Auftrag zur Landesverteidgung, zur Hilfe bei Naturkatstrophen und schweren Unglücksfällen und zu Auslandseinsätzen, die durch Parlamentsbeschluss gewährleistet seien. "In diesem Rahmen sollten wir unsere Aufträge erfüllen, das ist unser Punkt", betonte Jung. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte die jüngste Diskussion um Bundeswehr-Einsätze zur Fußball-WM ausgelöst. Jung hob hervor, dass er sich mit Schäuble darin einig sei, die Bundeswehr dort einzusetzen, "wo die Polizei die Arbeit nicht leisten kann, also beispielsweise bei der Abwehr terroristischer Angriffe, sei es aus der Luft, sei es von der See aus". In der Koalition hätten Union und SPD vereinbart, zum Einsatz der Bundeswehr im Innern die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zum Luftsicherheitsgesetz abzuwarten. Laut Jung geht es anschließend darum, "zu sehen, wo gegebenenfalls gesetzliche Änderungen, auch vielleicht verfassungsrechtliche Klarstellungen, notwendig sind".

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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