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Bundesfinanzministerium will Ressorts zum Sparen anhalten

Archivmeldung vom 08.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF, auch Bundesfinanzministerium) ist ein Ministerium der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin und Bonn. Das Ministerium wird unterstützt von einem wissenschaftlichen Beirat.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF, auch Bundesfinanzministerium) ist ein Ministerium der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin und Bonn. Das Ministerium wird unterstützt von einem wissenschaftlichen Beirat.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der geschäftsführende Bundesfinanzminister Peter Altmaier (CDU) will die anderen Ministerien zu Sparsamkeit ermahnen. Das geht aus einem Papier hervor, das derzeit im Bundesfinanzministerium vorbereitet wird und das noch vor Weihnachten an alle Ressorts verschickt werden soll, berichtet das "Handelsblatt". In dem "Rundschreiben zur vorläufigen Haushaltsführung" weist das Finanzministerium die anderen Häuser daraufhin, welche Ausgaben in nächster Zeit getätigt werden dürfen und welche nicht, so das Blatt.

Da sich die Regierungsbildung hinzieht, wird es auf absehbare Zeit keinen gültigen Haushalt für das Jahr 2018 geben. Laut dem Schreiben sollen sich die Ministerien vorerst an dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung aus dem vergangenen Sommer orientieren. Allerdings dürfen sie im ersten Halbjahr 2018 nur 45 Prozent der veranschlagten Mittel nutzen. Die restlichen fünf Prozent sollen als ein Sicherheitspuffer dienen. Die Ministerien sollten ihre Etats "sparsam bewirtschaften". Zudem wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Ressorts nur laufende Ausgaben und Investitionen weiterführen dürfen.

Neue dürften nicht in Angriff genommen werden. Es dürften nur Ausgaben getätigt werden, denen "rechtliche Verpflichtungen zu Grunde liegen". Ausnahmen sind nur begrenzt möglich, wenn es wichtige Gründe gegen ein "Zuwarten" gibt. Es wäre möglich, dass der Bundestag noch vor der Regierungsbildung mit Gesetzen neue Ausgaben beschließt, welche dann von einem Ministerium getätigt werden. Allerdings hätte Altmaier auch hier eine Einspruchsmöglichkeit. Die geschäftsführende Bundesregierung hat im laufenden vierten Quartal zusätzliche Ausgaben von bislang insgesamt 1,6 Milliarden Euro beantragt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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