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Staatrechtler von Arnim hält Fraktionsgeld für Linken-Chef für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 04.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hans Herbert von Arnim Bild: hfv-speyer.de
Hans Herbert von Arnim Bild: hfv-speyer.de

Die Sonderzahlung der Linksfraktion an den Parteivorsitzenden Klaus Ernst und vergleichbare Sonderzahlungen anderer Fraktionen verstoßen nach Einschätzung des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim gegen das Grundgesetz. Dem "Kölner Stadt-Anzeiger" sagte er, das Zubrot der Fraktion an Ernst sei "hoch problematisch und objektiv verfassungswidrig".

Ernst bekommt von der Partei 3500 Euro und von der Fraktion 1913 Euro zusätzlich - jenseits der Abgeordnetendiät von 7668 Euro. Er gehört dem Fraktionsvorstand als einfaches Mitglied an. Von Arnim bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000, in dem es heißt: "Zulagen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und die Ausschussvorsitzenden verstoßen gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten." Die Richter warnten damals, durch zusätzliche finanzielle Anreize entstünden zusätzliche Abhängigkeiten. Es dürfe aber nicht sein, "dass das parlamentarische Handeln am Er-reichen einer höheren Einkommensstufe ausgerichtet wird". Von Arnim sagte dazu: "Es gibt über Bund und Länder hinweg eine große Koalition des Verfassungsbruchs". Möglicherweise liege "im Fall Ernst und in ähnlichen Fällen Untreue vor." Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung wies die Kritik gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger" zurück: "Die Fraktionen des Deutschen Bundestages können eigenständig die Ausstattung ihrer Funktionsträger bestimmen."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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