Verwundete Soldaten erhalten Anspruch auf Weiterbeschäftigung
Archivmeldung vom 08.08.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes zugestimmt. Das Gesetz ermöglicht künftig den Soldatinnen und Soldaten, die im Einsatz verwundet wurden, trotz möglicherweise schwerer Behinderungen eine Weiterbeschäftigung beim Bund. Der Deutsche BundeswehrVerband hat das Gesetz mit angeschoben.
"Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz ist eine
notwendige Ergänzung des Einsatzversorgungsgesetzes, das ebenfalls
auf Initiative des Deutschen BundeswehrVerbandes vor drei Jahren in
Kraft trat", erklärte der 1. Stellvertreter des
DBwV-Bundesvorsitzenden, Oberstabsbootsmann Wolfgang Schmelzer.
"Die Entscheidung im Kabinett war längst überfällig, es ist zuviel
Zeit verstrichen. Wir erwarten jetzt vom Deutschen Bundestag, dass er
nach der Sommerpause das Gesetz beschließt", sagte Schmelzer. Dem
DBwV seien die Fälle von mehreren schwer verwundeten Soldaten
bekannt, die vergebens darauf gehofft hatten. Sie müssten sich jetzt
auf dem zivilen Arbeitsmarkt nach einem Broterwerb umschauen.
Von den Verbesserungen im Weiterverwendungsgesetz werden
Zeitsoldaten, Reservisten und freiwillig längerdienende
Grundwehrdienstleistende profitieren. Wichtigster Bestandteil des
Gesetzentwurfs ist der Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Danach
erhält auch ein Soldat, der sich etwa nur für eine festgelegte Zeit
zum Dienst verpflichtet hat, die Chance, unbefristet beim Bund
weiterarbeiten zu dürfen, wenn er in einem sogenannten Einsatzunfall
mindestens die Hälfte seiner Fähigkeiten zum Broterwerb verloren hat.
Berufssoldaten sind da per Einsatzversorgungsgesetz mit höheren
Pensionen bereits abgesichert, nun sollen es auch alle anderen
Soldaten und Angehörigen des Bundes-Zivilpersonals sein, die im
Auslandseinsatz zu Schaden kommen.
Im Weiterverwendungsgesetz ist eine Schutzzeit vorgesehen, in der
die Betroffenen Gelegenheit und Hilfe erhalten, wieder soweit zu
genesen, dass sie arbeiten können. In dieser Phase dürfen sie auch
nicht entlassen werden.
Schließlich soll das neue Gesetz die Versorgung nochmals erheblich verbessern, indem die sogenannte einmalige Unfallentschädigung künftig schneller gezahlt wird. Diese Zahlung in Höhe von 80.000 Euro wird fällig, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit wenigstens 50 Prozent ausmacht und Besserung nicht in Sicht ist. Bisher wurde dieses Geld erst nach Ende des Dienstverhältnisses gezahlt, also mitunter lange Zeit nach dem Einsatzunfall.
Quelle: Pressemitteilung DBwV