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Schäuble bringt weitere Entlastungen für Kommunen auf den Weg

Archivmeldung vom 19.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Schäuble im Oktober 2012
Wolfgang Schäuble im Oktober 2012

Foto: RudolfSimon
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bringt weitere Entlastungen für die Kommunen auf den Weg. Bereits ab Januar 2015 sollen die Städte und Gemeinden eine Milliarde Euro jährlich erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) vorliegt, soll das Kabinett am Mittwoch verabschieden.

Das Gesetz sieht vor, dass der Bund einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer an die Kommunen abtritt und zudem einen höheren Erstattungsanteil an den Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger übernimmt. Beides macht jeweils rund 500 Millionen Euro aus. Das Geld fließt allerdings nicht direkt an die Kommunen, sondern an die Länder. "Der Bund verbindet dies mit der Erwartung, dass die Entlastung von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet wird", heißt es im Gesetzentwurf. Die Kommunalverbände hatten zuletzt die Sorge geäußert, dass die Länder die Finanzhilfe des Bundes nicht vollständig weiterleiten könnten. Deshalb hatten Schäubles Beamte in letzter Minute noch Änderungen am Gesetz vorgenommen. So hieß es in dem Gesetzentwurf lange Zeit, die "Träger der Eingliederungshilfe" sollten entlastet werden. Dadurch sahen sich Länder wie Sachsen-Anhalt als empfangsberechtigt, da sie für die Eingliederungshilfe zuständig sind und nicht die Kommunen. Kurz vor der Kabinettssitzung wurde der Satz geändert, der Ausdruck "Träger der Eingliederungshilfe" gestrichen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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