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Kommunen halten "Tanzverbot" am Karfreitag nicht mehr für zeitgemäß

Archivmeldung vom 01.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Gerd Landsberg Bild: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
Dr. Gerd Landsberg Bild: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.

Der Deutsche Städte-und Gemeindebund befürwortet mit Blick auf das Tanzverbot am Karfreitag eine Lockerung der Feiertagsgesetze. Nötig sei eine "größere Anpassung an die gesellschaftliche Realität", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Deutschland sei nach wie vor ein vom Christentum geprägtes Land. Dem müsse der Staat auch durch die Feiertagsgesetze Rechnung tragen, betonte er. Aber er sollte "dabei die Menschen nicht bevormunden und ihnen vorschreiben, wie sie zu feiern oder zu leben hätten". Es gehe darum, den Christen die Möglichkeit zu geben, diesen Tag in Stille zu begehen, ohne anderen ihre Lebensweise vorzuschreiben, erklärte der Kommunalvertreter. Insoweit könne auch eine Tanzveranstaltung in geschlossenen Räumen die Feiertagsruhe der übrigen kaum stören.

Das "Tanzverbot" betreffe auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, kritisierte Landsberg weiter. Hier müssten die "Spielräume vor Ort erhöht werden". Stärker zu beachten seien auch regionale Besonderheiten. Der Karfreitag werde in einem katholischen Dorf in Bayern anders begangen als in einem multikulturellen Stadtteil von Berlin oder einer anderen Großstadt. So gelte beispielsweise in Bayern am Karfreitag über das allgemeine Tanzverbot hinaus ein generelles Verbot musikalischer Darbietungen jeglicher Art in Räumen mit Schankbetrieb. Im Gegensatz dazu beginne in Berlin alljährlich am Karfreitag ein großes Tanzturnier.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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